Mülheimer Wachdienst
Bahnübergangsposten
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Bauaffine Dienstleistungen

Bahnübergangsposten

Sicherung und Überwachung von Bahnübergängen

Bahnübergangsposten (BüP) sichern Bahnübergänge, wenn technische Anlagen ausfallen oder bei geringem Schienenverkehr keine dauerhafte Sicherung installiert ist.

Der BüP verpflichtet Wegbenutzer durch Zeichen zum Anhalten. Er wird entweder dauerhaft bei einfachen Verhältnissen eingesetzt oder vorübergehend als Ersatz für technische Sicherungen.

BüP gewährleisten den Schutz von Arbeitskräften bei Arbeiten im und am Gleisbereich und sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit an Bahnübergängen.

Die Ausbildung erfolgt nach Richtlinie 456 der DB AG und macht sie unverzichtbar bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten im laufenden Betrieb.

Leistungsmerkmale

Richtlinie 456 DB AG
Technische Ersatzsicherung
Verkehrsregelung
Personenschutz
Bahnübergangsposten
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